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Vermögen ist nicht gleich Vermögen
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Formal werden die meisten Anträge nach der Beratung voraussichtlich richtig und vollständig ausgefüllt sein - unsicher ist allerdings, ob sie auch in jedem Fall den Interessen der Antragsteller Rechnung tragen.
Nach den Vorschriften des ALG-II-Gesetzes, ist Vermögen nämlich nicht gleich Vermögen.
Je nachdem, wie man sein Erspartes sortiert, ergeben sich ganz unterschiedliche Beträge, die die Arbeitsagenturen monatlich überweisen.
Quelle - Spiegel online 12.08.04
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