BSG Urteil: Weiterhin Regelsatz von 345 Euro im MonatHartz-IV-Empfänger werden vorerst auch weiter mit dem Regelsatzvon 345 Euro im Monat auskommen müssen. Das Bundessozialgericht in Kassel hat am Donnerstag eine Klage gegen die Höhe des Arbeitslosengeldes II und die Anrechnung von Partnereinkommen abgelehnt. (Az: B 11b AS 1/06 R) |
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| Ausf. ALG II Antrag |
| Antragsteller-Daten |
| Bedarfsgemeinschaft |
| Pers. Verhältnisse |
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| Anrechnung von Einkommen |
Alg II ist eine Leistung, die davon abhängt, dass man bedürftig ist, also nicht genug zum Leben hat, weil man entweder arbeitslos ist oder zu wenig verdient. Deswegen wird der vom Gesetz anerkannte Bedarf der Bedarfsgemeinschaft und das erzielte Einkommen miteinander verrechnet (Einkommensanrechnung). |
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